Tolle Panoramafotos, spektakuläre Luftaufnahmen und Videos mit Aussicht auf die Traumlocation von oben? Das funktioniert natürlich prima mit einer Drohne. Inzwischen sind die Geräte auch erschwinglich und Online Marketing Fotos und Videos mit Drohnen sind garantiert eine super Idee. Aber einfach so losfliegen lassen und wild fotografieren und filmen? Geht leider nicht. Wir haben uns einmal schlau gemacht, wo Drohnen erlaubt sind und was das Gesetz sonst noch so vorschreibt. Denn es gibt einiges zu beachten, bevor die Drohne starten sollte.
Warum sind Drohnen so beliebt?
Nicht nur können mit der Drohne spektakuläre Fotos und Videos gemacht werden. Eine Drohne zu fliegen wird auch deshalb immer beliebter, weil man dabei sein Fingerspitzengefühl trainiert und das im Freien an traumschönen Orten. Und mit einer Videobrille lässt sich die spektakuläre Aussicht genießen, als würde man selbst mitfliegen.
Was muss beim Fliegen einer Drohne beachtet werden?
Viele wissen es vielleicht noch nicht: Bereits seit dem 1. Oktober 2017 muss man die verbindlich geltende neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums kennen. Frei fliegende Drohnen können nicht nur die Privatsphäre anderer Menschen verletzen, sondern sogar zum Sicherheitsrisiko werden. Daher gibt es einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Beispielsweise müssen Drohnen, die mehr als 0,25 Kilogramm wiegen, mit einer Plakette versehen werden. So kann im Schadensfall der Besitzer schnell ausfindig gemacht werden. Das Prinzip ist also einer Hundeplakette nicht unähnlich – und daher ist eine Haftpflichtversicherung ebenso ratsam wie beim Vierbeiner. Der Unterschied: Modellflugverbände bieten Spezialversicherungen für Drohnenpiloten an.
Wer darf Drohnen fliegen lassen – und wo?
Drohnen mit mehr als 2 kg Gewicht unterliegen besonderen Verordnungen. Der Drohnenflieger muss mindestens 14 Jahre alt sein, um die Drohne auf einem Modellflugplatz fliegen zu lassen. Außerhalb des Modellflugplatzes wird ein Nachweis benötigt, der die Kenntnis der Luftraumordnung und der Drohnenflugverordnung bestätigt. Voraussetzung ist also eine Drohnenfluglizenz. Wer eine Drohne von mehr als fünf Kilo fliegt, braucht bereits eine Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde. Die gleiche Erlaubnis braucht auch, wer seine Drohne nachts fliegen lassen möchte und zwar unabhängig vom Gewicht. Generell gilt: Sichtweite fliegen! Bei uneingeschränkter Sicht sind das etwa 200 bis 300 Meter. Die Flughöhe darf maximal 100 Meter betragen. Über bestimmten Gebieten gilt zudem Drohnenflugverbot. Dazu zählen beispielsweise Menschenansammlungen, Unglücksstellen, Naturschutzgebiete, Industrie- und Militäranlagen, Flughafennähe, Gefängnisse und Krankenhäuser.
Was ist beim Actionflug mit Videobrille zu beachten?
FPV-Fliegen wird immer beliebter. Die Abkürzung steht für „first person view“ und betrifft das Drohnenfliegen mithilfe von Videobrillen oder Bildschirmen. Eine Flugdrohne mit Kamera überträgt dabei ein Live-Video des Flugs. Der Pilot verfolgt am Boden den Flug mit, als würde er selbst in der Drohne sitzen. Keine Frage, das eröffnet Fotografen und Videofilmern ganz neue Perspektiven. Hier darf die Drohne allerdings maximal 30 Meter hoch fliegen. Bei Drohnen über 0,25 kg Gewicht muss ein zweiter Flugpartner dabei sein, der mit bloßen Auge den Flug überwacht.
⇒ Das Fotografieren und Filmen mit Drohnen bietet also ungeahnte Möglichkeiten und neue Perspektiven. Das betrifft natürlich auch Online Marketing Fotos und Videoaufnahmen, die Ihre Onlinemarketing Strategie wesentlich unterstützen können. Mit derartigen Aufnahmen heben Sie sich garantiert von den Mitbewerbern ab. Wenn Sie dabei die Verordnungen beachten, bleiben Sie auf der sicheren Seite.
Perfekte Online Marketing Fotos?
Sie müssen nicht gleich eine Drohne fliegen. Tolle Online Marketing Fotos gibt es auch beispielsweise auf Pixabay.
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