7 juristische Irrtümer im Online Marketing Recht

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7 juristische Irrtümer im Online Marketing Recht

Das Internet ist fürchterlich kompliziert? Ein Online Dschungel, in dem der Durch- und Überblick manchmal schwerfällt? Stimmt irgendwie schon. Und trotzdem ist es wichtig, den Überblick über die Do`s und Dont`s zu behalten. Wie schnell ist man in eine Falle getappt! Denn eines im Online-Dschungel ist glasklar: Das Internet ist keineswegs ein rechtsfreier Raum. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit Ihnen nichts passiert, haben wir die häufigsten, folgenreichsten und beliebtesten Irrtümer im Online Marketing Recht für Sie zusammengestellt.

Das Internet ist ein rechtsfreier Raum

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht ein Politiker fordert, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Auch im Internet müsse endlich das Recht gelten und durchgesetzt werden. Aber das muss nicht erst eingeführt werden, das ist bereits so! Denn selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: Die Regulierungsdichte ist im Internet eher höher als offline. Selbst im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es inzwischen Sonderregeln für „Webseiten“ und „elektronischen Geschäftsverkehr“.

Die Steuernummer muss auf jede Website

Inzwischen weiß jeder, der eine Webseite plant oder betreibt, dass er ein Impressum braucht. Gleichzeitig wird oft davon ausgegangen, dass sich darin die Steuernummer des Betreibers befinden müsse. Das ist falsch. Das Gesetz fordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Wer stattdessen die Steuernummer angibt, macht sich angreifbar. Aber selbst wenn eine UStID nicht existiert, muss die Steuernummer nicht angegeben werden.

Ins Web-Impressum gehört immer ein inhaltlich Verantwortlicher

Die Ansicht ist weit verbreitet, im Web-Impressum müsse auch immer der Verantwortliche genannt werden. Das betrifft jedoch nur redaktionelle Angebote. Journalistische Angebote müssen sogar zusätzlich einen inhaltlich Verantwortlichen inklusive Name und Anschrift benennen. Auch wenn nur ein Teil der Website ein redaktioneller Blog ist, bedarf es des zusätzlichen Hinweises. Für eine normale Unternehmenswebsite muss dagegen nicht zusätzlich zum Betreiber noch ein inhaltlich Verantwortlicher angegeben werden.

Disclaimer sind notwendig und einfach

Es gibt die weit verbreite Ansicht, dass allgemeine Disclaimer auf Unternehmenswebsites sinnvoll sind. Stimmt nicht! Ein Standard-Disclaimer, der ganz allgemein die Haftung für Links ausschließen soll, ist unsinnig. Er kann sogar schaden. Warum? Ein Haftungsausschluss kann im deutschen Online Marketing Recht nur Wirkung entfalten, wenn er Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung ist. Da hilft ein entsprechender Satz im Impressum der Website nicht viel. Im Gegenteil: Er kann sogar schaden. Damit zeigt der Disclaimer, dass der Website-Betreiber sich über die Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite zwar Gedanken gemacht, aber dennoch drüber hinweg gesetzt hat.

Man darf alles kopieren, solange die Quelle angegeben wird

Im Internet gilt natürlich das Gleiche wie im Print und bei der Doktorarbeit: Es ist urheberrechtswidrig, Inhalte von fremden Websites einfach zu übernehmen. Trotzdem sieht die Praxis anders aus. Und dabei hält sich hartnäckig das Gerücht, dass es schon in Ordnung sei, wenn man nur die Quelle angebe. Das ist natürlich großer Quatsch. Jede Vervielfältigung braucht eine Erlaubnis. Das urheberrechtliche Zitat kann nur dann ausnahmsweise helfen, wenn es einen Zitatzweck gibt. Dazu muss die Kopie und Wiederveröffentlichung notwendig sein, um sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen. Das ist aber fast nie der Fall. Also merken: Drag & Drop ist ein absolutes No-Go!

Hetz-Kommentare auf der Site kann man ignorieren

Falsch! Unternehmen sind für Kommentare der Nutzer in ihren Social Media Kanälen verantwortlich. Enthalten die Kommentare Beleidigungen oder falsche Behauptungen, können Betroffene Unterlassungsansprüche stellen. Rechtswidrige Kommentare müssen gelöscht werden, sobald das Unternehmen von der Rechtswidrigkeit durch einen Hinweis Kenntnis erlangt. Das ist klar im Online Marketing Recht definiert und hat nichts mit Zensur oder Beschneidung der Meinungsfreiheit zu tun.

In AdWords-Anzeigen kann man alles machen

Unsinn! Aber der Umgang mit der Ausgestaltung von AdWords-Anzeigen ist zum Teil tatsächlich erstaunlich sorglos. Offenbar wird davon ausgegangen, dass man mit AdWords-Werbung einen großen Spielraum habe. Ganz so ist das nicht. AdWords-Anzeigen sind Werbeanzeigen! Daher müssen sie als solche behandelt werden, sagt das Online Marketing Recht. Alles, was für Banner-Werbung gilt, gilt auch hier:

  • Anzeigen dürfen nicht irreführend sein
  • wer mit Preisen wirbt, muss Gesamtpreise angeben
  • Pflichtangaben sind transparent und deutlich in die Landingpage zu integrieren

Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Wichtig: Es gelten die normalen Werbebeschränkungen. Darüber muss man sich im Klaren sein.

Online Marketing Recht leicht erklärt

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